24h-Notservice – auch sonntags erreichbar: – auch sonntags. Anfrage dauert 2 Minuten.

Wohnungsauflösung in Schleswig & Umgebung.
Leer und besenrein zur Übergabe.

Die Wohnung ist gekündigt, der Übergabetermin steht – und der Hausrat muss raus. Wir räumen fristgerecht, zum schriftlichen Festpreis, in ganz Schleswig-Holstein.

Echt regionaler Anbieter: für Eckernförde, Schleswig & Umgebung · Sitz Fahrdorf · eigenes Team · eigener 7,49-t-LKW + Crafter · kein Callcenter, kein Franchise · Wer wir sind →

Wohnungsauflösung mit Termin im Rücken

Die meisten Wohnungsauflösungen haben eines gemeinsam: ein Datum, das nicht verhandelbar ist. Der Mietvertrag endet zum Monatsletzten, der Vermieter will die Schlüssel, und bis dahin muss die Wohnung leer sein. Genau für diese Situation sind wir da. Von Fahrdorf bei Schleswig aus lösen wir Mietwohnungen in ganz Schleswig-Holstein auf – von der 1-Zimmer-Wohnung im Studentenviertel bis zum Penthouse mit Aufzugverbot für Sperrgut.

Leere Altbauwohnung nach der Wohnungsauflösung, besenrein zur Übergabe
Besenrein übergeben: Dielen gefegt, Wände frei, Schlüssel auf der Fensterbank.

Der Ablauf ist einfach: Sie schicken Fotos oder wir kommen zur kostenlosen Besichtigung vorbei. Danach bekommen Sie einen schriftlichen Festpreis mit fixem Räumungstermin. Am Tag selbst räumt unser Team komplett, trennt sortenrein, fegt durch – und Sie übergeben pünktlich. Bezahlt wird auf Rechnung, nach getaner Arbeit. Vorkasse gibt es bei uns nicht.

Typische Fälle aus unserem Alltag

  • Auszug nach Kündigung – die neue Wohnung ist bezogen, die alte muss leer übergeben werden
  • Umzug ins Pflegeheim oder betreute Wohnen – oft mit kurzer Frist und viel Hausrat aus Jahrzehnten
  • Trennung oder Zusammenzug – doppelter Hausrat, eine Wohnung wird aufgegeben
  • Berufsbedingter Wegzug – Sie sind schon in der neuen Stadt, wir räumen hier
  • Räumung nach Mietende im Auftrag der Hausverwaltung – mit Dokumentation und Entsorgungsnachweis

Die Übergabefrist hält – dafür stehen wir

Wer schon einmal eine Wohnungsübergabe verschoben hat, kennt die Folgen: Mietzahlung für einen weiteren Monat, Ärger mit dem Vermieter, im schlimmsten Fall Nutzungsentschädigung. Deshalb kalkulieren wir realistisch und kommen mit genug Leuten. Der Termin, der im Angebot steht, ist der Termin, an dem die Wohnung leer ist. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Demontage der Einbauküche, das Abhängen der Lampen und das Tapezieren und Streichen – dann geht die Wohnung nicht nur besenrein, sondern übergabefertig zurück.

Für Hausverwaltungen und Vermieter

Mit mehreren Hausverwaltungen in der Region arbeiten wir regelmäßig zusammen. Was dort zählt, liefern wir: verbindliche Termine, saubere Rechnungen, Entsorgungsnachweise und ein Ansprechpartner, der ans Telefon geht. Das gilt auch für Verwaltungen – wer uns eine Räumung anfragt, hört von uns, und zwar zügig. Rahmenkonditionen für wiederkehrende Aufträge besprechen wir gern.

Wohnungsauflösung oder Haushaltsauflösung?

Die Begriffe werden oft vermischt, gemeint ist aber nicht immer dasselbe. Auf dieser Seite geht es um die einzelne Mietwohnung. Steht dagegen ein ganzes Haus an – etwa nach einem Todesfall mit Keller, Dachboden und Garage voller Erinnerungen –, finden Sie alles Wichtige auf unserer Seite zur Haushaltsauflösung. Ist nur der Keller oder das Kellerabteil dran, geht das auch als Kleinauftrag. Und wenn bloß ein Sofa und zwei Schränke wegmüssen, reicht unser Sperrmüll-Express mit dem Crafter.

Was der Festpreis enthält

Alles. Arbeitszeit, Abtransport mit unserer eigenen Flotte, fachgerechte Entsorgung, besenreine Übergabe. Was mit brauchbaren Gegenständen passiert, besprechen wir vor der Beauftragung, nicht danach. Und weil der Betrieb versichert ist, sind auch Treppenhaus und Aufzug auf der sicheren Seite. Ob Schleswig, Flensburg oder das Umland: Fragen Sie an, wir melden uns zügig zurück.

Was eine Wohnungsauflösung kostet

Richtwerte: Ein-Zimmer-Wohnung 1.350–1.850 €, Zwei-Zimmer 1.650–2.350 €, Drei-Zimmer 2.950–4.200 €. Was den Preis innerhalb dieser Spannen bewegt, sind vier Dinge: die Menge in Kubikmetern, die Etage und ob es einen Aufzug gibt, die Zufahrt fürs Fahrzeug – und ob nach der Räumung noch renoviert werden soll.

Der größte Einzelposten ist die Entsorgung mit 38 bis 58 € je Kubikmeter, je nach Trennung. Bei 22 Kubikmetern sind das 840 bis 1.280 €. Deshalb ist ein Angebot, das deutlich unter dem Marktdurchschnitt von 1.633 € liegt, für eine komplette Drei-Zimmer-Wohnung rechnerisch schwer darstellbar – es sei denn, jemand spart am Entsorgungsweg. Dafür haften Sie als Abfallerzeuger mit.

Kaution, Übergabeprotokoll und was der Vermieter verlangen darf

Bei einer Wohnungsauflösung geht es fast immer auch um die Kaution. Ein paar Punkte, die regelmäßig für Streit sorgen:

  • Besenrein ist die Regel. Der Mieter schuldet die Rückgabe in besenreinem Zustand – leer, gefegt, grober Schmutz entfernt. Eine Grundreinigung schuldet er nicht automatisch.
  • Dübellöcher gehören verschlossen. Übliche Zahl an Löchern: spachteln reicht. Wer eine Wand mit vierzig Bohrungen hinterlässt, kommt damit nicht durch.
  • Einbauten des Mieters müssen zurückgebaut werden. Selbst eingebaute Küche, Laminat auf dem Estrich, Trennwand im Kinderzimmer – das ist Rückbau, und dafür gibt es Teilabriss.
  • Schönheitsreparaturen nur bei wirksamer Klausel. Viele alte Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln mit starren Fristen. Wenn die Klausel unwirksam ist, schuldet der Mieter gar keine Renovierung. Lassen Sie das prüfen, bevor Sie streichen – das kann mehrere hundert Euro sparen.
  • Protokoll bei der Übergabe. Immer, und mit Fotos. Wir liefern die Fotodokumentation auf Wunsch mit, damit später niemand über den Zustand diskutiert.

Wenn die Wohnung noch nicht leer sein darf

Zwei Sonderfälle, die häufiger vorkommen, als man denkt:

Der Mieter ist verstorben. Dann darf nicht der Vermieter räumen, sondern nur die Erben – oder, wenn keine bekannt sind, ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger. Wir arbeiten regelmäßig für Nachlasspfleger und wissen, welche Unterlagen dafür gebraucht werden. Mehr unter Nachlassräumung.

Der Mieter ist verschwunden. Auch dann darf niemand einfach räumen. Ohne Räumungstitel und Gerichtsvollzieher ist das verbotene Eigenmacht. Wie der geordnete Weg aussieht, steht im Ratgeber zur Zwangsräumung – dort auch, welche Rolle wir dabei übernehmen und welche nicht.

Termin, Frist, Übergabe – der Ablauf im Zeitfenster

  1. Frist klären. Wann muss die Wohnung übergeben sein? Das ist der Fixpunkt, alles andere richtet sich danach.
  2. Rückwärts planen. Soll renoviert werden, brauchen wir nach der Räumung zwei bis vier Tage. Die Räumung selbst dauert ein bis zwei Tage. Rechnen Sie zusätzlich einen Puffertag ein.
  3. Angebot und Zusage. Wir planen erst ein, wenn Sie schriftlich zugestimmt haben – bei uns ist das technisch so festgelegt und nicht nur eine Absichtserklärung.
  4. Räumung mit Fotos vorher und nachher.
  5. Renovierung direkt im Anschluss, falls beauftragt.
  6. Übergabe mit Protokoll, auf Wunsch sind wir beim Termin dabei.

Für Vermieter und Verwaltungen

Wenn Sie nicht als Mieter, sondern als Eigentümer oder Verwaltung anfragen, ist die Aufgabe eine andere: Sie brauchen die Wohnung schnell wieder vermietbar, und Sie brauchen Unterlagen für die Akte.

  • Fotodokumentation vom Zustand vor und nach der Räumung, standardmäßig.
  • Kostenvoranschlag mit Aktenzeichen, damit die Rechnung dem Vorgang zugeordnet werden kann.
  • Räumung und Renovierung aus einer Hand – das spart die Wochen zwischen zwei Gewerken, in denen die Wohnung leer steht und keine Miete bringt.
  • Termintreue, weil bei Ihnen der nächste Mieter schon im Kalender steht.

Einzelheiten im Leitfaden für Hausverwaltungen und auf der Seite für Ämter und Institutionen.

Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung

Wie schnell kann eine Wohnungsauflösung stattfinden?

Reguläre Termine vergeben wir meist innerhalb weniger Tage. Wenn die Übergabe an den Vermieter drängt, sind wir über den 24h-Notservice auch sehr kurzfristig und sonntags einsatzbereit.

Übernehmen Sie die Wohnungsauflösung bis zur Übergabe an den Vermieter?

Ja. Wir räumen komplett, demontieren auf Wunsch Einbauküche und Lampen, fegen besenrein durch und machen die Wohnung auf Wunsch auch tapeziert und gestrichen übergabefertig. Den Übergabetermin halten wir ein – das steht im Angebot.

Was kostet eine Wohnungsauflösung?

Eine kleine 1-Zimmer-Wohnung liegt oft im mittleren dreistelligen Bereich, größere Wohnungen entsprechend darüber. Nach kostenloser Besichtigung oder Foto-Anfrage bekommen Sie einen schriftlichen Festpreis – Richtwerte finden Sie im Ratgeber Kosten einer Haushaltsauflösung.

Muss ich bei der Wohnungsauflösung vorab bezahlen?

Nein. Den Rest zahlen Sie auf Rechnung, wenn die Wohnung leer und besenrein ist. Den vollen Betrag im Voraus verlangen wir nur beim 24-Stunden-Notdienst.

Muss ich die Wohnung renoviert zurückgeben?

Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen enthält. Viele ältere Verträge haben unwirksame Klauseln mit starren Fristen – dann schulden Sie gar keine Renovierung. Lassen Sie das prüfen, bevor Sie streichen lassen. Besenrein schulden Sie in jedem Fall.

Der Mieter ist verstorben. Darf ich als Vermieter räumen lassen?

Nein. Räumen dürfen nur die Erben oder, wenn keine bekannt sind, ein gerichtlich bestellter Nachlasspfleger. Wir arbeiten regelmäßig für Nachlasspfleger und wissen, welche Unterlagen dafür nötig sind.

Der Mieter ist verschwunden und die Wohnung voll. Was jetzt?

Auch dann darf nicht einfach geräumt werden – ohne Räumungstitel und Gerichtsvollzieher wäre das verbotene Eigenmacht. Der geordnete Weg führt über das Gericht. Wie das abläuft und was wir dabei übernehmen, steht im Ratgeber zur Zwangsräumung.

Was zählt als besenrein?

Leer, ausgefegt, grober Schmutz entfernt, Schränke und Fensterbänke abgewischt. Eine Grundreinigung ist damit nicht gemeint und wird auch nicht geschuldet – die bieten wir auf Wunsch aber zusätzlich an.

Wie viel Zeit brauche ich zwischen Räumung und Übergabe?

Ohne Renovierung reicht ein Tag Puffer. Mit Renovierung rechnen Sie zwei bis vier Tage nach der Räumung ein, plus einen Puffertag. Bei einer Drei-Zimmer-Wohnung sollten zwischen Räumbeginn und Übergabetermin also rund eine Woche liegen.

Übergabetermin steht? Wir schaffen das.

Fotos schicken oder kostenlose Besichtigung vereinbaren – Sie bekommen zügig einen schriftlichen Festpreis. Wir melden uns zügig zurück.

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